Energiepreispauschalengesetz – 200-EURO-Einmalzahlung
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Klassenleiter/innen,
Antragsberechtigte für die 200-€-Einmalzahlung gemäß des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes sind alle Schüler/innen der Fachschule sowie der HBFS, die am 01.12.2022 Schüler am SBSZ Jena-Göschwitz waren. Als Ausbildungsstätte sind wir dafür zuständig, allen Antragsberechtigten den für den Antrag notwendigen Zugangscode zu übermitteln. Dies werden wir am Mittwoch, 15.03.2023, mit einer persönlichen E-Mail tun. Dazu nutzen wir die bei uns in den Schülerunterlagen hinterlegte E-Mail-Adresse. Antragsberechtigte, die am Mittwoch keine Mail von uns erhalten haben, prüfen bitte im Schülersekretariat ihre hinterlegte Mailadresse um sich gegebenenfalls die Mail erneut (dann mit der korrigierten Mailadresse) zusenden lassen.
Alle weiteren Informationen können dann der E-Mail entnommen werden. Die Broschüre mit den Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier zur Kenntnis. Die Antragstellung selbst liegt in der alleinigen Verantwortung der Antragsberechtigten. Mit der Übermittlung am Mittwoch stellen wir als Ausbildungsstätte sicher, dass Sie die notwendigen Daten für Ihren Antrag pünktlich zur Freischaltung des Antragsportals zur Verfügung haben.